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   BFH, 09.12.2004 - VII B 41/04   

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https://dejure.org/2004,16248
BFH, 09.12.2004 - VII B 41/04 (https://dejure.org/2004,16248)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2004 - VII B 41/04 (https://dejure.org/2004,16248)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - VII B 41/04 (https://dejure.org/2004,16248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels als Grund für die Zulassung der Revision - Hinreichende Darlegung eines Verfahrensmangels in Gestalt einer Verletzung des Akteneinsichtsrechts durch ein Finanzgericht - ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 78 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Akteneinsichtsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99

    Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - VII B 41/04
    Bei letzteren handelt es sich um diejenigen Akten, welche dem Gericht tatsächlich vorliegen, weil sie ihm von der Behörde gemäß § 71 Abs. 2 FGO übersandt oder weil sie vom Gericht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 und 2 FGO beigezogen worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 11.09.2013 - I B 179/12

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Fehlende Aktenteile -

    Bei letzteren handelt es sich um diejenigen Akten, welche dem Gericht tatsächlich vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 VII B 41/04, juris, und vom 28. November 2005 VII B 54/05, BFH/NV 2006, 758).
  • BFH, 30.09.2016 - X B 27/16

    Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Bei Letzteren handelt es sich um diejenigen Akten, welche dem Gericht tatsächlich vorliegen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78, unter 2., und vom 9. Dezember 2004 VII B 41/04, juris).
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